Hinweis zum Batteriegesetz Hinweise zur Entsorgung von Batterien – Ihr und unser Beitrag zum Umweltschutz
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf gemäß dem Batteriegesetz (BattG) nicht über den Hausmüll erfolgen, sondern nur über die dafür vorgesehenen Sammelstellen.
Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben.
Batterien und Akkus, die wie beschrieben gesondert entsorgt werden müssen, sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:
Sofern die Batterien/Akkus mit folgenden Symbolen gekennzeichnet sind, so bedeutet das,
dass sie Schwermetall wie folgt beinhalten:
Cd = Cadmium | Hg = Quecksilber | Pb = Blei
Dadurch, dass Sie Ihrer Batterien und Akkus über die oben genannten Sammelstellen entsorgen und damit Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt.